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   BVerwG, 23.03.2000 - 5 C 13.99   

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https://dejure.org/2000,2961
BVerwG, 23.03.2000 - 5 C 13.99 (https://dejure.org/2000,2961)
BVerwG, Entscheidung vom 23.03.2000 - 5 C 13.99 (https://dejure.org/2000,2961)
BVerwG, Entscheidung vom 23. März 2000 - 5 C 13.99 (https://dejure.org/2000,2961)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    BSHG § 107
    Kostenerstattung bei Umzug nach Aufenthaltswechsel; Umzug, Kostenerstattung bei -; Aufenthaltswechsel, Kostenerstattung nach-

  • Wolters Kluwer

    Kostenerstattung bei Umzug nach Aufenthaltswechsel

  • Judicialis

    BSHG § 107

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BSHG § 107
    Sozialhilferecht - Kostenerstattung bei Umzug nach Aufenthaltswechsel; Umzug, Kostenerstattung bei -; Aufenthaltswechsel, Kostenerstattung nach -.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2000, 794
  • DVBl 2000, 1687
  • DÖV 2001, 391
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • Drs-Bund, 04.03.1993 - BT-Drs 12/4401
    Auszug aus BVerwG, 23.03.2000 - 5 C 13.99
    Nach der Begründung des Gesetzentwurfs zur Änderung des § 107 BSHG (BTDrucks 12/4401 S. 84) sollten die Tatbestände und damit die Fälle der Kostenerstattung, die erhebliche Verwaltungskosten verursachen, reduziert und eine Vereinfachung der Kostenerstattung erreicht werden.

    Vielmehr heißt es in BTDrucks 12/4401 S. 84: "Eine Übergangsregelung, in der für verschiedene Fälle unterschiedliches Recht anzuwenden ist, wird dadurch vermieden, daß die geänderten Regelungen über die örtliche Zuständigkeit und die Kostenerstattung sechs Monate später in Kraft treten sollen als das Gesetz im übrigen".

  • BVerwG, 15.06.1998 - 5 C 30.97

    Erstattungsanspruch des Sozialhilfeträgers des "Anstaltsortes", tatbestandliche

    Auszug aus BVerwG, 23.03.2000 - 5 C 13.99
    Dagegen bestimmt § 107 BSHG weder eine (zeitweise) Fortgeltung der alten Rechtslage über den 31. Dezember 1993 hinaus noch eine tatbestandliche Rückanknüpfung (zur tatbestandlichen Rückanknüpfung s. BVerwGE 107, 52 ) für die neue Rechtslage an Umstände aus der Zeit vor dem 1. Januar 1994.
  • OVG Niedersachsen, 28.04.1999 - 4 L 5085/98

    Kostenerstattung; Umzugskosten; Aufenthaltswechsel

    Auszug aus BVerwG, 23.03.2000 - 5 C 13.99
    Eine tatbestandliche Rückanknüpfung kann auch nicht, wie das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (Urteil vom 28. April 1999 - 4 L 5085/98 - ) meint, über einen fortbestehenden Hilfebedarf erreicht werden.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2013 - L 20 SO 453/11
    Mit Schreiben vom 03.08.2000 teilte die Klägerin der Beklagten unter Verweis auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 23.03.2000 - 5 C 13/99 mit, dass ihre Kostenerstattungspflicht zum 31.12.1993 geendet habe und sie sich außerstande sehe, weitere Rechnungen zu erstatten.
  • OVG Niedersachsen, 14.08.2002 - 4 LB 629/01

    Bagatellgrenze; Begrenzung; Erstattung; Kosten; Kostenerstattung;

    Der auch vom Senat für richtig gehaltenen Auslegung und Anwendung des § 111 Abs. 2 Satz 2 BSHG steht schließlich das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. März 2000 (5 C 13.99 - NVwZ-RR 2000, 794 = FEVS 51, 443 = NDV-RD 2000, 83 = DVBl. 2000, 1687) nicht entgegen.
  • VG Gelsenkirchen, 21.08.2000 - 11 K 8103/98

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Erstattung von an

    So auch LPK aaO, § 111 Rdn 32; Schoch, Änderungen der §§ 94 bis 152 BSHG durch das Gesetz zur Reform des Sozialhilferechts, Nachrichtendienst des Deutschen Vereins 1997, 65; VG Stade, Urteil vom 25. November 1998 -1 A 1019/98-; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 23. März 2000 -2 K 5193/97-; Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 23. März 2000 -5 C 13.99- hinsichtlich der Anwendung des § 107 BSHG; a.A.: VG Dessau, Urteil vom 25. September 1997 -A 2 K 175/97-; VG Dresden, Urteil vom 25. Mai 1998 -6 K 1946/97- allerdings ohne Begründung-; Mergler/Zink, Kommentar zum BSHG, Stand: August 1999, § 111 Rdn 3., 6.2 unter Hinweis auf Spruchstellenentscheidungen, die aber durch den Schiedsspruch der Zentralen Spruchstelle obsolet sind.
  • VG Köln, 26.04.2001 - 26B K 5603/98

    Voraussetzungen des Anspruchs eines Trägers der Sozialhilfe auf Rückerstattung

    Es kann dahinstehen, ob die Erklärung eines Kostenanerkenntnisses - unabhängig von der Rechtmäßigkeit des zugrundeliegenden Kostenerstattungsanspruchs - eine eigenständige Anspruchsgrundlage bildet, vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 23. März 2000 - 5 C 13/99 -, VG Berlin, Urteil vom 22. April 1999 - 6 A 326/96 -, veröffentlicht in JURIS, m.w.N., da jedenfalls die Voraussetzungen eines bindenden Kostenanerkenntnisses nicht vorliegen.
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